EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO konform!
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertragliche Vereinbarung zwischen der eTermin GmbH, Mättivor 3, 6430 Schwyz für Nutzer aus der Schweiz, oder der eTermin Ltd, Stylianou Lena 8, 8201 Paphos Geroskipou für alle Nutzer mit Ausnahme der Nutzer aus der Schweiz (nachfolgend „eTermin“) und dem Nutzer der Online Terminbuchungslösung eTermin (nachfolgend "eTermin Online Terminbuchung"), der die eTermin Online Terminbuchung als Dienstleister (nachfolgend „Dienstleister“) für seine Kunden (nachfolgend „Endbenutzer“) bereitstellt.
(2) Diese Vereinbarung gilt ab dem ersten Tag an dem der Dienstleister die eTermin Online Terminbuchung nutzt. Etwaige frühere Vertragsbedingungen zwischen eTermin und Dienstleister verlieren mit dem Wirksamwerden dieser AGB ihre Gültigkeit.
(3) Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung zwischen eTermin und Dienstleister, wenn eTermin diese zuvor anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn eTermin abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) eTermin tritt als Application Services Provider der eTermin Online Terminbuchung gegenüber Dienstleister auf. Die eTermin Online Terminbuchung wird Dienstleister zeitlich befristet zur Nutzung bereitgestellt. Darüber hinaus werden Dienstleister etwaige erforderliche Rechte für die Überlassung und Nutzung zeitlich befristetet eingeräumt.
(2) eTermin stellt Dienstleister die eTermin Online Terminbuchung in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Die eTermin Online Terminbuchung ermöglicht es Endbenutzern Termine mit Dienstleister über das Internet zu vereinbaren. Die genauen Funktionalitäten von der eTermin Online Terminbuchung ergeben sich aus den jeweiligen Modulen, die dem Dienstleister zeitlich befristet zur Nutzung verfügbar gemacht werden oder sind der Website von eTermin zu entnehmen.
(3) eTermin behält sich das Recht vor, Funktionalitäten jederzeit zu verändern, weshalb optische, technische oder sonstige Modifizierungen entstehen können. Änderungen an Funktionalitäten sowie damit verbundene Upgrades von der eTermin Online Terminbuchung während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages unterliegen automatisch diesen Geschäftsbedingungen. Veränderungen an der eTermin Online Terminbuchung bedeuten kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die vertragliche Leistung im Wesentlichen bestehen bleibt.
(4) Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass bei Einbinden der eTermin Online Terminbuchung in die Dienstleister Homepage ein Hinweis mit Link zur eTermin Website sichtbar ist. Darüber hinaus ist Dienstleister einverstanden, dass Endbenutzer bei Buchung von Terminen durch die eTermin Online Terminbuchung per Email oder SMS zur Terminbestätigung, -erinnerung, -stornierung, etc. benachrichtigt werden.
(5) Dienstleister gibt sein Einverständnis, dass eTermin dem Dienstleister allgemeine Informationen per Email zusendet. Dienstleister kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten Emails durch die eTermin Online Terminbuchung kann nicht widersprochen werden.
(6) Bei Supportarbeiten durch eTermin kann ein Zugriff auf personenbezogene Kundendaten nötig sein. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Dienstleister kann den Zugriff für den Support im eTermin Account deaktivieren (Account > Datenschutz > Ich erlaube dem Support Zugriff auf diesen Account).
(1) Dienstleister erhält das einfache und nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Nutzungsrecht, auf die eTermin Online Terminbuchung mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Webbrowsers die mit der eTermin Online Terminbuchung verbundenen Funktionalitäten gemäß §2 zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an eTermin, der eTermin Online Terminbuchung oder der Betriebssoftware erhält Dienstleister nicht.
(2) Dienstleister ist nicht berechtigt, die eTermin Online Terminbuchung über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Dienstleister nicht gestattet, die eTermin eTermin Online Terminbuchung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(3) Für jeden Fall, in dem Dienstleister die Nutzung der eTermin Online Terminbuchung durch nicht von Dienstleister benannte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat Dienstleister jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von 3 Monaten Mindestvertragsdauer in der höchsten Vergütungsstufe für einen Dienstleister angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt Dienstleister vorbehalten. eTermin bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
(4) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Dienstleister eTermin auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(5) Wird die vertragsgemäße Nutzung der eTermin Online Terminbuchung ohne Verschulden der eTermin durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist eTermin berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. eTermin wird Dienstleister hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Dienstleister ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte von Dienstleister bleiben unberührt.
(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt Dienstleister selbst oder durch eTermin personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes eTermin von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt der Zugriff und die Hoheit über diese Daten ausschließlich beim Dienstleister der die eTermin Online Terminbuchung nutzt.
(4) Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten der eTermin Online Terminbuchung werden in einem Rechenzentrum innerhalb der EU betrieben.
(5) eTermin trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der aktuellen Datenschutzgesetze.
Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsverarbeitung (AV) genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch eTermin auf Weisung durch Dienstleister. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. Innerhalb der EU wird dies in der DSGVO geregelt.
Sie finden den AV-Vertrag im eTermin Backend im Reiter "Account > Datenschutz" nach erfolgreicher Registrierung.
5. Pflichten und Obliegenheit von DienstleisterDienstleister wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
(1) die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat Dienstleister in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, eTermin die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.
(2) die ihm bzw. den Mitarbeitern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.
(3) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von eTermin) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.
(4) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung eTermin Online Terminbuchung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
(5) die eTermin Online Terminbuchung nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von eTermin schädigen können.
(6) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von eTermin betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von eTermin unbefugt einzudringen.
(7) eTermin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der eTermin Online Terminbuchung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der eTermin Online Terminbuchung verbunden sind. Erkennt Dienstleister oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von eTermin. Insbesondere ist es dem Dienstleister untersagt, in rechtsverletzender Weise (z.B. wegen Verstoßes gegen das Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechts, siehe auch Abs. 3 ff.) Materialien über die eTermin Online Terminbuchung zu veröffentlichen. Der Dienstleister ist alleine für solche Handlungen verantwortlich und stellt eTermin von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(8) die an eTermin übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
(9) bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch Dienstleister mehr möglich ist.
(1) eTermin ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß von Dienstleister oder der von ihm benannten Mitarbeiter gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in 5.5.und 5.6 genannten Pflichten den Zugang zur eTermin Online Terminbuchung und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber eTermin sichergestellt ist. Dienstleister bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
(2) eTermin ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen 5.5 und 5.6 die betroffenen Daten zu löschen.
(3) Liegt in den Fällen 6.1 und 6.2 ein schuldhafter Verstoß von Dienstleister vor, ist Dienstleister zum Schadensersatz in Höhe von € 10.000,- verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn eTermin einen höheren oder Dienstleister einen geringeren Schaden nachweist; der Dienstleister kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt eTermin vorbehalten.
(4) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in 5.5 und 5.6 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat Dienstleister eTermin auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(1) Monatliche Mieten sind ab dem Tag des Vertragsbeginns jeweils für die Vertragsdauer im Voraus zu zahlen.
(2) Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe, welche auf der eTermin Webseite zu finden sind.
(3) Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(4) Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am dreißigsten Tag nach Rechnungsstellung auf dem eTermin Konto gutgeschrieben sein.
(1) Während eines Zahlungsverzugs von Dienstleister ist eTerminmberechtigt, den Zugang auf die eTermin Online Terminbuchung nur noch lesend zu erlauben und/oder ganz zu sperren. Dienstleister bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
(2) Kommt Dienstleister
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist eTermin berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
(3) Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn eTermin einen höheren oder Dienstleister einen geringeren Schaden nachweist.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt eTermin vorbehalten.
(4) Gerät eTermin mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Kapitel 9. Dienstleister ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eTermin zweimal die von Dienstleister gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
(1) eTermin garantiert die jahresdurchschnittliche 99,9 %ige Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend Kapitel 3 dieser Bedingungen.
(2) davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich von eTermin liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Zuvor als Wartungsfenster kommunizierte Wartungsarbeiten werden nicht als Ausfallzeiten gewertet.
(3) Für Schäden des Dienstleisters haftet eTermin nur, soweit der direkte Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme von eTermin, dessen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(4) Ergänzend und vorrangig haftet eTermin nicht für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen für direkte Personenschäden. Der Ersatz von indirekten, mittelbaren und/oder Folgeschäden, insbesondere auch von Mangelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5) Im Übrigen haftet eTermin nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsmonat.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von eTermin auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(7) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(8) Die Haftung von eTermin im Falle von Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch Dienstleister eingetreten wäre.
(1) eTermin ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von eTermin nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
(1) Wenn Dienstleister sich für einen freien Demozugang registriert, dann stellt eTermin einen 30 Tage Zugang zur eTermin Online Terminbuchung zur Verfügung. Die AGB gelten ab diesem Zeitpunkt. Der Demozugang endet, je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt:
- das Ende der freien Demo nach Ablauf der 30 Tage (Kündigung durch Dienstleister ist nicht erforderlich, 30 Tage Testzugang läuft automatisch aus)
- Bestellung für Miete eines der eTermin Online Terminbuchungs Module durch Dienstleister
Während der freien Demo ist die Anzahl der buchbaren Termine (online gebucht) auf 500 begrenzt. Insbesondere darf die Testversion nicht dazu verwendet werden, Anmeldungen für ein einmaliges Ereignis (z.B. Corona Massentest, Impfungen, Click & Meet, etc.) zu organisieren.
Betreiber von Impfzentren müssen vor Aktivierung des Accounts (Go-Live) mit eTermin Rücksprache halten.
(2) Die Mindestmietzeit (nach dem kostenlosen Demozugang) der eTermin Online Terminbuchung beträgt 3 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
(3) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Kalenderwochen frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit am letzten Tag des Kalendermonats gekündigt werden (per E-Mail). Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit.
(4) Dienstleister kann jederzeit auf ein anderes Modul der eTermin Online Terminbuchung umsteigen oder Zusatzpakete (de-)aktivieren, Es muss dafür eine neue Bestellung bei eTermin erfolgen. Das dem neuen Auftrag entsprechende Modul, sowie etwaige Zusatzpakete, werden sofort aktiviert. Die dadurch erhöhte Gebühr ist ebenfalls sofort fällig. Bei Umstieg auf ein kleineres Modul oder Deaktivierung eines der Zusatzpakete wird die bereits bezahlte Miete dadurch nicht minimiert. Die Miete reduziert sich erst für den nächsten Verrechnungszeitraum.
(1) Dienstleister kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von eTermin auf Dritte übertragen. eTermin ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
(2) Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht des Landes vom Sitz von eTermin. Gerichtsstand ist der Sitz von eTermin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12/2021